Stand dieser AGB: 18.10.2024
Building Radar GmbH
Erika-Mann-Straße 63
80636 München
Deutschland
E-Mail: info@buildingradar.com
Telefon: +49 89 414172160
Stand dieser AGB: 12.03.2025
(1) Building Radar GmbH („Anbieter“) ist ein Anbieter einer Revenue-Engineering-Lösung. Ein Teil dieser Lösung ist ein Online-Portal zur Recherche bestehender Bauprojekte weltweit, das als Software as a Service (SaaS) angeboten wird. Ein weiterer Bestandteil der Lösung ist ein Online-Portal zur Qualifizierung und Verarbeitung von Leads, die sich aus Projektinformationen ergeben. Die Lösung unterstützt Auftragnehmer bei der Suche nach bestimmten Bauprojekten und bietet Nutzern die Möglichkeit, Suchergebnisse strukturiert anzeigen zu lassen, Benachrichtigungen über neue Bauprojekte zu erhalten, eigene Notizen zu ihren Suchergebnissen hinzuzufügen und diese anschließend online zu speichern. Der Anbieter bietet Schulungs- und Weiterbildungslösungen an, um Nutzer im Revenue Engineering erfolgreich zu machen.
(2) Der Anbieter ist lediglich verantwortlicher Betreiber der „Building Radar" Plattform und ist nicht selbst Verantwortlicher der auf dem Portal angezeigten Bauprojekte.
(1) „Building Radar“ GmbH” bzw. der „Anbieter“ ist das Unternehmen, das die „Building Radar“ Plattform bereitstellt.
(2) „Building Radar“ ist die vom Anbieter angebotene internetbasierte Softwareanwendung.
(3) „Endnutzer“ ist jede natürliche Person, die Building Radar zu Zwecken nutzen will, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) „Unternehmer“ ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die Building Radar in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen will.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Unternehmer bei der Registrierung auf Building Radar, für die Nutzung sowie für alle Geschäftsabschlüsse zwischen den Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Nutzung von Building Radar.
(2) Die Geschäftsbedingungen des Unternehmers finden keine Anwendung, selbst wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben verweist, das die Geschäftsbedingungen des Unternehmers enthält oder auf sie Bezug nimmt, bedeutet dies keine Anerkennung ihrer Gültigkeit.
(1) Der Provider erbringt für den Nutzer durch die Bereitstellung von Building Radar zur entgeltlichen Nutzung im Wesentlichen SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich der Recherche nach Bauprojekten auf der ganzen Welt. Daneben haben Nutzer die Möglichkeit, eigene Suchergebnisse mit eigenen Notizen zu versehen und diese in deren Benutzerkonto zu speichern. Sofern dies im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist, passt der Provider zudem für den Nutzer zu Beginn der Vertragsbeziehung und während der Vertragsdurchführung regelmäßig die Suchfilter und –parameter für den Kunden an, um diesem das Auffinden der gewünschten Bauprojekte möglichst schnell und zielgerichtet zu ermöglichen.
(2) Vertragsgegenstand sind
(3) Dem Anbieter ist es gestattet, bei der Bereitstellung von Building Radar sowie der hierfür erforderlichen IT-Infrastrukturen oder bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Anbieter nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Nutzer zur vollständigen Vertragserfüllung.
(4) Der Unternehmer stimmt zu, dass das Firmenlogo seines Unternehmens von Building Radar zu Marketingzwecken verwendet werden darf, wie beispielsweise auf der Internetseite www.buildingradar.com oder auf Werbematerialien wie Flyer und Broschüren.
(1) Der Anbieter stellt dem Unternehmer für die Dauer dieses Vertrages Building Radar in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Anbieter Building Radar auf einem Server ein, der über das Internet für den Endnutzer erreichbar ist.
(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang von Building Radar ist in der Leistungsbeschreibung dargestellt, die dem Unternehmer vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wird. Gleiches gilt für die erforderliche Systemumgebung, über die der Kunde verfügen muss, um Building Radar nutzen zu können.
(3) Der Anbieter beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn Building Radar die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Building Radar unmöglich oder eingeschränkt ist.
(4) Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.
(1) Building Radar ist als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt. Die über Building Radar bereitgestellten Daten stellen in deren Zusammenschau eine Datenbank bzw. ein Datenbankwerk dar und genießen als solche(s) ebenfalls urheberrechtlichen Schutz.
(2) Der Anbieter ist nicht berechtigt, Building Radar Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung von Building Radar wird dem Unternehmer somit ausdrücklich nicht gestattet.
(3) Alle nicht in den vorstehenden Absätzen ausdrücklich genannten Nutzungshandlungen bedürfen der Genehmigung durch den Anbieter, soweit keine gesetzlich zulässigen Ausnahmen von zustimmungspflichtigen Handlungen vorliegen.
(4) Der Unternehmer ist berechtigt, sämtliche übermittelte Trainingsunterlagen und sonstige Schulungsunterlagen für interne Zwecke zu verwenden. Der Unternehmer ist nicht berechtigt, diese Unterlagen Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Urheberrechte und sonstige verwandte Rechte an diesen Unterlagen bleiben bei Building Radar.
(1) Der Anbieter überlässt dem Unternehmer einen Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Recherchen und zu deren Anreicherung mit eigenen Daten.
(2) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
(3) Der Unternehmer ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
(4) Der Unternehmer verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(5) Der Anbieter ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Unternehmers zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter tägliche Backups vornehmen sowie nach dem Stand der Technik eine Firewall installieren.
(6) Der Unternehmer bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den von ihm selbst eingegebenen Daten und kann daher jederzeit deren einzelne oder teilweise Herausgabe verlangen.
(1) Der Unternehmer verpflichtet sich, dem Anbieter für die Bereitstellung zur Nutzung von Building Radar über das Internet und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Die genauen Zahlungsbedingungen können zwischen den Parteien einzelvertraglich geregelt werden. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters.
(2) Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Anbieter erbrachten Leistungen hat der Unternehmer innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei dem Anbieter zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Unternehmer genehmigt. Der Anbieter wird den Unternehmer mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
(3) Sollte zwischen den Parteien (Unternehmer und Building Radar) eine erfolgsabhängige Gebühr oder eine sonstige variable Vergütungskomponente vereinbart worden sein, dann ist von einer Zielerreichung von 100% auszugehen, wenn zwischen den Parteien zum Beginn der Nutzung in der Periode nicht ein Meilensteinplan abgestimmt worden ist und Building Radar dieses Versäumnis nicht zu vertreten hat. Sollte die erfolgsabhängige Vergütung an eine Bewertung der Zusammenarbeit durch den Unternehmer mit einem Fragebogen geknüpft sein, so ist von einer Zielerreichung von 100% auszugehen, wenn der Fragebogen nicht innerhalb von 40 Tagen nach Zusendung durch alle vorgesehenen Mitarbeiter des Unternehmers ausgefüllt wurde. Wenn zum wiederholten Male der Fragebogen nicht innerhalb dieser Frist von 40 Tagen durch alle vorgesehenen Mitarbeiter des Unternehmers ausgefüllt wird, so ist von einer Zielerreichung von 150% auszugehen für die Zeitspanne, auf die sich die Bewertung des Fragebogens bezieht.
(4) Sollte der Unternehmer die bestehende Zusammenarbeit mit Building Radar aufkündigen, hat Building Radar das Recht dem Unternehmer eine Pauschalgebühr von 12.500 EUR in Rechnung zu stellen, für den Fall, dass der Unternehmer dann entgegen der Kündigung doch um die Fortsetzung der Zusammenarbeit bittet.
(5) Der Anbieter ist auf eine intensive Mitwirkung des Unternehmers angewiesen, um die gemeinsamen Geschäftsziele zu erreichen. Sollte zwischen den Parteien (Unternehmer und Building Radar) eine erfolgsabhängige Gebühr oder eine sonstige variable Vergütungskomponente vereinbart worden sein, dann verpflichtet sich der Unternehmer deswegen zu einer Mindestnutzung der Building Radar-Plattform. Die Mindestnutzung gilt als erfüllt, wenn die folgenden Kriterien jeweils erfüllt sind:
(6) Die Einhaltung dieser Mindestnutzung wird jedes Quartal kontrolliert. Fällt das vertraglich vereinbarte Startdatum der Nutzung nicht zusammen mit dem Beginn eines Quartals des Kalenderjahres, dann wird die Einhaltung der Mindestnutzung für jedes 3-Monats-Intervall ab Startdatum der Nutzung kontrolliert. Sollte ein oder mehrere Kriterien der Mindestnutzung nicht erfüllt sein, verpflichtet sich der Unternehmer, eine Zahlung in Höhe von 50% der erfolgsabhängigen Zielvergütung (erfolgsabhängige Vergütung bei 100% Zielerreichung für das Quartal, i.e. ein Viertel der erfolgsabhängigen Zielvergütung für das Jahr) für das Quartal an den Anbieter zu leisten, für jedes Quartal oder 3-Monats-Intervall, in dem die Mindestnutzung nicht eingehalten wurde. Das Kriterium 8. (5) 3. (“regelmäßige monatliche Review-Termine”) unterliegt einer Jahresbetrachtung. Wenn das Kriterium in 12-Monats-Intervallen (ein Jahr) nach Start der Zusammenarbeit nicht eingehalten wurde, verpflichtet sich der Unternehmer eine Zahlung von 50% der erfolgsabhängigen Zielvergütung für das Jahr (erfolgsabhängige Vergütung bei 100% Zielerreichung) zu leisten, für jedes Jahr oder 12-Monats-Intervall, in dem dieses Kriterium nicht eingehalten wurde. In jedem Fall sollen die Zahlungen, welche auf Grund von Verletzungen dieser Mindestnutzung durch den Unternehmer zu leisten sind, den Betrag von 100% der erfolgsabhängigen Zielvergütung für das Jahr nicht überschreiten. Sollten durch vertragliche Vereinbarung abweichende Kriterien der Mindestnutzung im Vergleich zu 8. (5) definiert worden sein, so findet diese Regelung in 8. (6) auf diese Kriterien analog Anwendung.
(7) Wenn ein Discount oder eine sonstige Vergünstigung auf den regulären Preis vereinbart ist, welche im Angebotsdokument von Building Radar als solche ausgewiesen wurde, so entfällt diese Vergünstigung ab der ersten Vertragsverlängerung.
(8) Für die Beauftragung von Proof of Concept-Phasen innerhalb Deutschlands wird ein pauschaler Aufschlag für Spesen von 10% auf den Nettobetrag abgerechnet (Reisekosten etc.). Für Proof of Concept-Phasen außerhalb Deutschlands übernimmt der Unternehmer die Reisespesen von Building Radar mit Beleg-basierter Abrechnung. Gleiches gilt für alle Reisespesen während einer laufenden Zusammenarbeit nach der Proof of Concept-Phase (Anreise, Abreise, Hotelkosten). Bei Beleg-basierter Abrechnung übernimmt der Unternehmer Spesen mit einer Kilometerpauschale von 30 Cent bei Fahrt mit dem Auto, Fahrten in der 1. Klasse bei Anreise mit der Bahn, Flüge in Economy-Klasse bei unter 3 Stunden Flugzeit und in Business Class ab 3 Stunden Flugzeit, sowie Hotelkosten für jeden anreisenden Building Radar-Mitarbeiter mit 4-Sterne-Standard.
(1) Ein Vertrag über die Nutzung von Building Radar kann ausschließlich mit Unternehmern abgeschlossen werden. Verbraucher, die Building Radar nicht in beruflicher Funktion nutzen oder nutzen möchten, gelten nicht als Vertragspartner.
(2) Der Anbieter ist jederzeit dazu berechtigt, aussagekräftige Nachweise eines Unternehmers für dessen Unternehmereigenschaft zu verlangen.
(1) Es besteht kein Rechtsanspruch eines Unternehmer oder Endnutzer als solcher für Building Radar registriert zu werden und einen Zugang zu Building Radar zu erhalten. Das entsprechende Angebot des Anbieters ist unverbindlich und freibleibend (invitatio ad offerendum).
(2) Sofern sich ein potenzieller Unternehmer für die Inanspruchnahme von Building Radar interessiert, kann er an den Anbieter über die auf dessen Webseiten angezeigten Kontaktmöglichkeiten (https://buildingradar.com/de/uber-uns/kontakt/ oder https://buildingradar.com/about-us/contact-us/) einen Antrag stellen, als Unternehmer aufgenommen zu werden. Der Antrag eines Unternehmers wird durch den Anbieter geprüft und diesem anschließend eine Mitteilung über die Aufnahme als berechtigter Unterhemer von Building Radar oder über die Ablehnung erteilt.
(3) Die Aufnahme eines potenziellen Unternehmers kann vom Anbieter durch eine separate Bestätigung und/oder durch Bereitstellung von Zugangsdaten zu Building Radar für Endnutzer, die mit dem Unternehmer verbunden sind, angenommen werden. Dies bedeutet, dass der Unternehmer die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nutzen kann. Damit kommt der Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Anbieter zustande.
(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
(2) Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 08:00 – 19:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 6 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Nutzer. Der Anbieter wird den Unternehmer von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird der Anbieter den Nutzer davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
(1) Der Unternehmer verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
(2) Der Unternehmer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche von Building Radar durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Unternehmer, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
(3) Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Unternehmer selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
(4) Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
(5) Der Unternehmer ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Zugangsdaten, insbesondere das Passwort, geheim zu halten und es Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
(6) Der Unternehmer hat Kenntnis davon, dass ausgewählte Mitarbeiter des Anbieters ständig auf sein Endnutzerkonto zugreifen können, um für den Unternehmer die Optimierung der Einstellungen der Suchfilter- und parameter vornehmen zu können. Der Unternehmer gestattet hiermit ausdrücklich diesen Zugriff auf sein Endnutzerkonto.
(7) Die von dem Endnutzer auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein. Der Unternehmer räumt dem Anbieter hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Endnutzer bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
(8) Ferner wird der Unternehmer den Anbieter bei der Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen unterstützen, bei Vertragsbeginn einen Ansprechpartner bei sich und einen Vertreter des Ansprechpartners benennen und im Falle einer begründeten Anfrage des Anbieters Testdaten zur Verfügung stellen.
(9) Während der durch den Anbieter angezeigten Durchführung von Wartungsarbeiten, die nach Möglichkeit nur zu Randzeiten vorgenommen werden, wird der Nutzer die Nutzung des Portals vorübergehend einstellen.
(1) Der Anbieter ist verantwortlich für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages.
(2) Die Anwendung des § 536a Abs. 1 und 2 BGB (Schadens- und Aufwandersatzanspruch des Mieters und Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen, wobei dies bzgl. § 536a Abs. 1 BGB nur insoweit gilt, als die Mängel von dem Anbieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind.
(3) Im Falle der Nutzung von Diensten des Anbieters durch unbefugte Dritte mit den Zugangsdaten des Endnutzers, haftet der Unternehmer für die daraus resultierenden Gebühren im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung, bis der Auftrag des Unternehmers zum Ändern der Zugangsdaten oder zur Meldung des Verlusts oder Diebstahls eingeht, sofern der Endnutzer für den Zugriff des unbefugten Dritten verantwortlich ist.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zu Building Radar für den Unternehmer oder für mit dem Unternehmer verbundene Endnutzer sofort ganz oder teilweise zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die Plattform für illegale Zwecke genutzt wird, insbesondere wenn gespeicherte Daten illegal sind und/oder die Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht auf Illegalität und/oder eine Rechtsverletzung besteht insbesondere, wenn Gerichte, Behörden und/oder andere Dritte den Anbieter darüber informieren. Der Anbieter muss den Unternehmer unverzüglich über die Sperrung und den Grund dafür informieren. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
(5) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder es liegt eine der nachstehenden Ausnahmen (§ 12 Abs. 6 und 7 dieser AGB) vor.
(6) Unbeschränkt haftet der Provider für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder im Umfang einer etwaig übernommenen Garantie.
(7) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(8) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Unternehmer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(1) Der Beginn des Vertrages richtet sich nach den Bestimmungen aus § 9 Abs. 5.
(2) Am Ende der Laufzeit verlängert sich der Vertrag um die Laufzeit des ursprünglichen Vertrages, mindestens aber um 24 Monate, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag zuvor jeweils schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigt. Sonderkündigungsrechte (oder vergleichbare Rechte) aus der ersten Laufzeit des Vertrages übertragen sich nicht in den Zeitraum der Vertragsverlängerung, und werden bei der Berechnung der Laufzeit des ursprünglichen Vertrages nicht berücksichtigt. Kündigungen sind an customersuccess@buildingradar.com zu schicken. Sollte eine Vertragslaufzeit im gültigen akzeptierten Angebot von weniger als 12 Monaten vereinbart sein, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder eines Verlängerungsjahres, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag zuvor jeweils schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigt.
(3) Building Radar hat das Recht, den Preis für seine Produkte oder Services ohne Benachrichtigung bei der Verlängerung um bis zu 7% pro Jahr anzuheben. Bei einem mehrjährigen Vertrag kann der Preis bei Verlängerung um 7 % für jedes Jahr des mehrjährigen Vertrags erhöht werden. Sollte Building Radar in einem Jahr keine Preiserhöhung vornehmen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, in den Folgejahren eine kumulierte Preisanpassung vorzunehmen. Diese kumulierte Anpassung kann die gesamte Preiserhöhung widerspiegeln, die in den Vorjahren auf Basis von jährlichen Erhöhungen um 7 % hätte erfolgen können.
(4) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Unternehmer fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
(1) Der Anbieter verarbeitet alle personenbezogenen Daten, die vom Nutzer bei der Nutzung von Building Radar erhoben, gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden, ausschließlich im Auftrag des Unternehmers. Diese Datenverarbeitung erfolgt gemäß der zwischen dem Anbieter und dem Unternehmer abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (DPA). Die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung ist Teil des verbindlichen Vertrags zwischen den Parteien und kann beim Building Radar-Team angefordert werden. Bitte wenden Sie sich an unseren Customer Success Lead, Laurenz Kalthoff (l.kalthoff@buildingradar.com).
(4) Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen bei der Anbahnung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrages von der jeweils anderen Vertragspartei zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäft- oder Betriebsgeheimnisse, strengstes Stillschweigen zu bewahren, die gewonnen Erkenntnisse zu vertraulichen Daten nicht weiterzugeben und/oder zu verwerten. Unterlagen bzw. Daten zu vertraulichen Vorgängen sind derart aufzubewahren bzw. zu speichern, dass eine Einsichtnahme durch unbefugte Dritte nach Möglichkeit ausgeschlossen ist.
(1) Der Anbieter hat das Recht, die Nutzungsbedingungen im Falle des Vorliegens eines triftigen Grundes, insbesondere im Falle der Veränderung der Gesetzeslage, der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Änderung der Funktionalitäten, der Erweiterung des Leistungsspektrums und/oder der Änderung der Marktgegebenheiten, zu ändern, sofern die Änderung für den Unternehmer zumutbar ist. Ferner muss der Grund für die Änderung dem Unternehmer ausdrücklich angegeben werden.
(2) Building Radar wird den Unternehmer gegebenenfalls rechtzeitig vor einer beabsichtigten Änderung der AGB über diesen Schritt informieren.
(3) Sofern der Unternehmer den beabsichtigten Änderungen der AGB nicht binnen einer Frist von vier Wochen nach Kenntniserlangung des Änderungsvorhabens widerspricht, so gelten diese als genehmigt und angenommen, wenn der Unternehmer vorher ausdrücklich auf die vorgenannten Konsequenzen hingewiesen wurde.
(4) Sollte ein Unternehmer den beabsichtigten Änderungen der AGB widersprechen und den Vertrag unter den neuen Bedingungen nicht fortsetzen wollen, so ist er dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Kündigt der Unternehmer den Vertrag aufgrund der Änderungen nicht, so gelten bis auf Weiteres die AGB des Anbieters in der bisherigen Fassung fort.
Der Unternehmer erklärt sich mit der Nennung als Kunde der Building Radar GmbH nach erfolgter Beauftragung einverstanden. Building Radar ist auch berechtigt, das Logo des Unternehmers auf der Webseite der Building Radar und in Marketingunterlagen zu verwenden.
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit einem Unternehmer im Zusammenhang mit den durch den Anbieter angebotenen bzw. erbrachten Dienstleistungen oder der Nutzung des Online-Portals ist München.
(2) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit den durch Building Radar angebotenen bzw. erbrachten Leistungen oder aus der Nutzung des Portals die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
(1) Mündliche Nebenabreden in der Form von Änderungen, Ergänzungen und Zusätzen dieses Vertrages bedürfen zu deren Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Gleiches gilt für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
(2) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
(3) An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.