Stand dieser AGB: 18.10.2024
(1) Building Radar ist ein Anbieter einer Revenue Engineering-Lösung. Teil der Lösung ist ein Online-Portal zur Recherche nach weltweit existierenden Bauprojekten, das als Software as a Service (SaaS) angeboten wird. Teil der Lösung ist auch ein Online-Portal für die Qualifizierung und Bearbeitung von Leads, die sich aus den Projektinformationen ergeben. Building Radar unterstützt die Nutzer beim gezielten Auffinden von Bauprojekten und bietet dem Nutzer die Möglichkeit, sich Suchergebnisse strukturiert anzeigen zu lassen, sich Benachrichtigung zu neuen Bauprojekten zusenden zu lassen und seine Suchergebnisse mit eigenen Notizen zu versehen sowie diese anschließend online zu speichern. Building Radar bietet Trainings- und Schulungslösungen an, um die Nutzer erfolgreich im Revenue Engineering zu machen.
(2) Der Provider ist lediglich verantwortlicher Betreiber der Building Radar Plattform und ist nicht selbst Verantwortlicher der auf dem Portal angezeigten Bauprojekte.
(1) „Nutzer“ sind alle Personen, seien es Verbraucher oder Unternehmer, die Building Radar nutzen möchten oder Unternehmer, die Building Radar bereits benutzen.
(2) „Provider“ ist der eingangs benannte Anbieter von Building Radar.
(3) „Building Radar“ ist die durch den Provider angebotene internetbasierte Softwareanwendung.
(4) „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die Building Radar zu Zwecken nutzen möchte, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(5) „Unternehmer“ ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die Building Radar in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen möchte.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber allen Nutzer für die Registrierung auf der Online-Plattform, für deren Nutzung und für alle im Zusammenhang mit der Nutzung von Building Radar zwischen den Vertragsparteien vorgenommenen geschäftlichen Handlungen.
(2) Geschäftsbedingungen der Nutzer finden keine Anwendung, auch wenn der Provider ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Provider auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen eines Nutzers enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen vor.
(1) Der Provider erbringt für den Nutzer durch die Bereitstellung von Building Radar zur entgeltlichen Nutzung im Wesentlichen SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich der Recherche nach Bauprojekten auf der ganzen Welt. Daneben haben Nutzer die Möglichkeit, eigene Suchergebnisse mit eigenen Notizen zu versehen und diese in deren Benutzerkonto zu speichern. Sofern dies im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist, passt der Provider zudem für den Nutzer zu Beginn der Vertragsbeziehung und während der Vertragsdurchführung regelmäßig die Suchfilter und –parameter für den Kunden an, um diesem das Auffinden der gewünschten Bauprojekte möglichst schnell und zielgerichtet zu ermöglichen.
(2) Vertragsgegenstand sind
(3) Dem Provider ist es gestattet, bei der Bereitstellung von Building Radar sowie der hierfür erforderlichen IT-Infrastrukturen oder bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Provider nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Nutzer zur vollständigen Vertragserfüllung.
(4) Der Nutzer stimmt zu, dass das Firmenlogo seines Unternehmens von Building Radar zu Marketingzwecken verwendet werden darf, wie beispielsweise auf der Internetseite www.buildingradar.com oder auf Werbematerialien wie Flyer und Broschüren.
(1) Der Provider stellt dem Nutzer für die Dauer dieses Vertrages Building Radar in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Provider Building Radar auf einem Server ein, der über das Internet für den Nutzer erreichbar ist.
(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang von Building Radar ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die dem Nutzer vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht worden ist. Gleiches gilt für die erforderliche Systemumgebung, über die der Kunde verfügen muss, um Building Radar nutzen zu können.
(3) Der Provider beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn Building Radar die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Building Radar unmöglich oder eingeschränkt ist.
(4) Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.
(1) Building Radar ist als Sprachwerk (Computerprogramm) urheberrechtlich geschützt. Die über Building Radar bereitgestellten Daten stellen in deren Zusammenschau eine Datenbank bzw. ein Datenbankwerk dar und genießen als solche(s) ebenfalls urheberrechtlichen Schutz.
(2) Der Provider räumt dem Nutzer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, Building Radar während der Dauer des Vertrages als SaaS-Dienst bestimmungsgemäß für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
(3) Der Nutzer darf Building Radar nur vervielfältigen, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Benutzung der Software erforderlich ist. Zur erforderlichen Vervielfältigung zählt das Laden von Building Radar in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Providers, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern von Building Radar auf Datenträgern (wie etwa Festplatten) der vom Nutzer eingesetzten Hardware.
(4) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Building Radar Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung von Building Radar wird dem Nutzer somit ausdrücklich nicht gestattet.
(5) Alle nicht in den vorstehenden Absätzen ausdrücklich genannten Nutzungshandlungen bedürfen der Genehmigung durch den Provider, soweit keine gesetzlich zulässigen Ausnahmen von zustimmungspflichtigen Handlungen vorliegen.
(6) Der Nutzer ist berechtigt, sämtliche übermittelte Trainingsunterlagen und sonstige Schulungsunterlagen für interne Zwecke zu verwenden. Der Nutzer ist nicht berechtigt, diese Unterlagen Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Urheberrechte und sonstige verwandte Rechte an diesen Unterlagen bleiben bei Building Radar.
(1) Der Provider überlässt dem Nutzer einen Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Recherchen und zu deren Anreicherung mit eigenen Daten.
(2) Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
(3) Der Nutzer ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
(4) Der Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(5) Der Provider ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Nutzers zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Provider tägliche Backups vornehmen sowie nach dem Stand der Technik eine Firewall installieren.
(6) Der Nutzer bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den von ihm selbst eingegebenen Daten und kann daher jederzeit deren einzelne oder teilweise Herausgabe verlangen.
(7) Das Recht des Nutzers auf Datenportabilität richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das Recht des Nutzers, die Herausgabe der Daten zu verlangen, verfällt, wenn es der Nutzer nicht binnen drei Monaten nach der Beendigung des Vertrages geltend macht. Nach Ablauf der Verfallsfrist ist der Provider dazu berechtigt, die Daten des Nutzers dauerhaft zu löschen.
(8) Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Nutzers entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
(9) Dem Provider stehen hinsichtlich der Daten des Nutzers weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, dem Provider für die Bereitstellung zur Nutzung von Building Radar über das Internet und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Die genauen Zahlungsbedingungen können zwischen den Parteien einzelvertraglich geregelt werden. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Providers.
(2) Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen hat der Nutzer innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei dem Provider zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Nutzer genehmigt. Der Provider wird den Nutzer mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
(3) Sollte zwischen den Parteien (Unternehmer und Building Radar) eine erfolgsabhängige Gebühr oder eine sonstige variable Vergütungskomponente vereinbart worden sein, dann ist von einer Zielerreichung von 100% auszugehen, wenn zwischen den Parteien zum Beginn der Nutzung in der Periode nicht ein Meilensteinplan abgestimmt worden ist und Building Radar dieses Versäumnis nicht zu vertreten hat. Sollte die erfolgsabhängige Vergütung an eine Bewertung der Zusammenarbeit durch den Unternehmer mit einem Fragebogen geknüpft sein, so ist von einer Zielerreichung von 100% auszugehen, wenn der Fragebogen nicht innerhalb von 40 Tagen nach Zusendung durch alle vorgesehenen Mitarbeiter des Unternehmers ausgefüllt wurde. Wenn zum wiederholten Male der Fragebogen nicht innerhalb dieser Frist von 40 Tagen durch alle vorgesehenen Mitarbeiter des Unternehmers ausgefüllt wird, so ist von einer Zielerreichung von 150% auszugehen für die Zeitspanne, auf die sich die Bewertung des Fragebogens bezieht.
(4) Sollte der Unternehmer die bestehende Zusammenarbeit mit Building Radar aufkündigen, hat Building Radar das Recht dem Unternehmer eine Pauschalgebühr von 12.500 EUR in Rechnung zu stellen, für den Fall, dass der Unternehmer dann entgegen der Kündigung doch um die Fortsetzung der Zusammenarbeit bittet.
(5) Der Anbieter ist auf eine intensive Mitwirkung des Unternehmers angewiesen, um die gemeinsamen Geschäftsziele zu erreichen. Sollte zwischen den Parteien (Unternehmer und Building Radar) eine erfolgsabhängige Gebühr oder eine sonstige variable Vergütungskomponente vereinbart worden sein, dann verpflichtet sich der Unternehmer deswegen zu einer Mindestnutzung der Building Radar-Plattform. Die Mindestnutzung gilt als erfüllt, wenn die folgenden Kriterien jeweils erfüllt sind:
(6) Die Einhaltung dieser Mindestnutzung wird jedes Quartal kontrolliert. Fällt das vertraglich vereinbarte Startdatum der Nutzung nicht zusammen mit dem Beginn eines Quartals des Kalenderjahres, dann wird die Einhaltung der Mindestnutzung für jedes 3-Monats-Intervall ab Startdatum der Nutzung kontrolliert. Sollte ein oder mehrere Kriterien der Mindestnutzung nicht erfüllt sein, verpflichtet sich der Unternehmer, eine Zahlung in Höhe von 50% der erfolgsabhängigen Zielvergütung (erfolgsabhängige Vergütung bei 100% Zielerreichung für das Quartal, i.e. ein Viertel der erfolgsabhängigen Zielvergütung für das Jahr) für das Quartal an den Anbieter zu leisten, für jedes Quartal oder 3-Monats-Intervall, in dem die Mindestnutzung nicht eingehalten wurde. Das Kriterium 8. (5) 3. (“regelmäßige monatliche Review-Termine”) unterliegt einer Jahresbetrachtung. Wenn das Kriterium in 12-Monats-Intervallen (ein Jahr) nach Start der Zusammenarbeit nicht eingehalten wurde, verpflichtet sich der Unternehmer eine Zahlung von 50% der erfolgsabhängigen Zielvergütung für das Jahr (erfolgsabhängige Vergütung bei 100% Zielerreichung) zu leisten, für jedes Jahr oder 12-Monats-Intervall, in dem dieses Kriterium nicht eingehalten wurde. In jedem Fall sollen die Zahlungen, welche auf Grund von Verletzungen dieser Mindestnutzung durch den Unternehmer zu leisten sind, den Betrag von 100% der erfolgsabhängigen Zielvergütung für das Jahr nicht überschreiten. Sollten durch vertragliche Vereinbarung abweichende Kriterien der Mindestnutzung im Vergleich zu 8. (5) definiert worden sein, so findet diese Regelung in 8. (6) auf diese Kriterien analog Anwendung.
(7) Wenn ein Discount oder eine sonstige Vergünstigung auf den regulären Preis vereinbart ist, welche im Angebotsdokument von Building Radar als solche ausgewiesen wurde, so entfällt diese Vergünstigung ab der ersten Vertragsverlängerung.
(8) Für die Beauftragung von Proof of Concept-Phasen innerhalb Deutschlands wird ein pauschaler Aufschlag für Spesen von 10% auf den Nettobetrag abgerechnet (Reisekosten etc.). Für Proof of Concept-Phasen außerhalb Deutschlands übernimmt der Unternehmer die Reisespesen von Building Radar mit Beleg-basierter Abrechnung. Gleiches gilt für alle Reisespesen während einer laufenden Zusammenarbeit nach der Proof of Concept-Phase (Anreise, Abreise, Hotelkosten). Bei Beleg-basierter Abrechnung übernimmt der Unternehmer Spesen mit einer Kilometerpauschale von 30 Cent bei Fahrt mit dem Auto, Fahrten in der 1. Klasse bei Anreise mit der Bahn, Flüge in Economy-Klasse bei unter 3 Stunden Flugzeit und in Business Class ab 3 Stunden Flugzeit, sowie Hotelkosten für jeden anreisenden Building Radar-Mitarbeiter mit 4-Sterne-Standard.
(1) Als Nutzer von Building Radar sind nur Unternehmer gemäß § 2 Abs. 5 zugelassen. Verbraucher im Sinne des § 2 Abs. 4 kommen als Vertragspartner nicht in Betracht.
(2) Der Provider ist jederzeit dazu berechtigt, aussagekräftige Nachweise eines Nutzers für dessen Unternehmereigenschaft zu verlangen.
(3) Es besteht kein Rechtsanspruch eines Nutzers als solcher für Building Radar registriert zu werden und einen Zugang zu Building Radar zu erhalten. Das entsprechende Angebot des Providers ist unverbindlich und freibleibend (invitatio ad offerendum).
(4) Sofern sich ein Nutzer für die Inanspruchnahme von Building Radar interessiert, kann er an den Provider über die auf dessen Webseiten angezeigten Kontaktmöglichkeiten (https://buildingradar.com/de/uber-uns/kontakt/ oder https://buildingradar.com/about-us/contact-us/) einen Antrag stellen, als Nutzer aufgenommen zu werden. Der Antrag eines Nutzers wird durch den Provider geprüft und diesem unverzüglich eine Mitteilung über die Aufnahme als berechtigter Nutzer von Building Radar oder über die Ablehnung erteilt.
(5) Die Aufnahme eines Nutzers erfolgt gegebenenfalls durch gesonderte Nachricht und insbesondere durch die Bereitstellung der Zugangsdaten zu Building Radar, mit denen der Nutzer die angebotenen Leistungen im vertraglich jeweils vereinbarten Umfang in Anspruch nehmen kann. Damit ist der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und dem Provider geschlossen.
(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
(2) Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 08:00 – 19:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 6 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Nutzer. Der Provider wird den Nutzer von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird der Provider den Nutzer davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
(3) Die Verfügbarkeit von Building Radar beträgt 99,00 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten; jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als drei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche von Building Radar durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Nutzer, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
(3) Unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung ist der Nutzer selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Zugangsdaten, insbesondere das Passwort, geheim zu halten und es Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
(6) Der Nutzer hat Kenntnis davon, dass ausgewählte Mitarbeiter des Providers ständig auf sein Nutzerkonto zugreifen können, um für den Nutzer die Optimierung der Einstellungen der Suchfilter- und parameter vornehmen zu können, beispielsweise zur Erfüllung des § 4 Abs. 3 Buchstabe c). Der Nutzer gestattet hiermit ausdrücklich diesen Zugriff auf sein Nutzerkonto. Sollte der Nutzer diese Berechtigung zum Zugriff auf sein Nutzerkonto ausnahmsweise nicht gestatten, ist ihm bekannt, dass er die Leistungen von Building Radar in diesem Fall nur eingeschränkt nutzen kann.
(7) Die von dem Nutzer auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Nutzer räumt dem Provider hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Nutzer bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
(8) Ferner wird der Nutzer den Provider bei der Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen unterstützen, bei Vertragsbeginn einen Ansprechpartner bei sich und einen Vertreter des Ansprechpartners benennen und im Falle einer begründeten Anfrage des Providers Testdaten zur Verfügung stellen.
(9) Während der durch den Provider angezeigten Durchführung von Wartungsarbeiten, die nach Möglichkeit nur zu Randzeiten vorgenommen werden, wird der Nutzer die Nutzung des Portals vorübergehend einstellen.
(1) Der Provider ist verantwortlich für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages.
(2) Die Anwendung des § 536a Abs. 1 und 2 BGB (Schadens- und Aufwandersatzanspruch des Mieters und Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen, wobei dies bzgl. § 536a Abs. 1 BGB nur insoweit gilt, als die Mängel von dem Provider nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind.
(3) Für den Fall, dass Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Nutzer in Anspruch genommen werden, haftet der Nutzer für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Nutzerauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Nutzer am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
(4) Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Nutzer von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
(5) Schadensersatzansprüche gegen den Provider sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder es liegt eine der nachstehenden Ausnahmen (§ 12 Abs. 6 und 7 dieser AGB) vor.
(6) Unbeschränkt haftet der Provider für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder im Umfang einer etwaig übernommenen Garantie.
(7) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Provider haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(8) Für den Verlust von Daten haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Nutzer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(1) Der Beginn des Vertrages richtet sich nach den Bestimmungen aus § 9 Abs. 5.
(2) Am Ende der Laufzeit verlängert sich der Vertrag um die Laufzeit des ursprünglichen Vertrages, mindestens aber um 24 Monate, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag zuvor jeweils schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigt. Sonderkündigungsrechte (oder vergleichbare Rechte) aus der ersten Laufzeit des Vertrages übertragen sich nicht in den Zeitraum der Vertragsverlängerung, und werden bei der Berechnung der Laufzeit des ursprünglichen Vertrages nicht berücksichtigt. Kündigungen sind an customersuccess@buildingradar.com zu schicken. Sollte eine Vertragslaufzeit im gültigen akzeptierten Angebot von weniger als 12 Monaten vereinbart sein, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder eines Verlängerungsjahres, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag zuvor jeweils schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigt.
(3) Building Radar hat das Recht, den Preis für seine Produkte oder Services ohne Benachrichtigung bei der Verlängerung um bis zu 7% pro Jahr anzuheben. Bei einem mehrjährigen Vertrag kann der Preis bei Verlängerung um 7 % für jedes Jahr des mehrjährigen Vertrags erhöht werden. Sollte Building Radar in einem Jahr keine Preiserhöhung vornehmen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, in den Folgejahren eine kumulierte Preisanpassung vorzunehmen. Diese kumulierte Anpassung kann die gesamte Preiserhöhung widerspiegeln, die in den Vorjahren auf Basis von jährlichen Erhöhungen um 7 % hätte erfolgen können.
(4) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Provider insbesondere berechtigt, wenn der Nutzer fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
(1) Die Vertragsparteien sind grundsätzlich bei Fehlen anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen selbst für die Einhaltung der jeweils für Sie einschlägigen und gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.
(2) Der Provider verarbeitet die Daten der Nutzer elektronisch. Dies erfolgt regelmäßig aufgrund des Erlaubnistatbestands des Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO und dementsprechend soweit dies für die Erfüllung der Vertrags mit dem Nutzer oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen mit diesem erforderlich ist und dies auf Anfrage der betroffenen Person bzw. des betroffenen Unternehmens erfolgt.
(3) Auf Anforderung eines Nutzers kann der Provider mit ihm einen Auftrags(daten)verarbeitungsvertrag schließen, soweit der Nutzer personenbezogene Daten über Building Radar verarbeitet oder er solche in Building Radar speichert.
(4) Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen bei der Anbahnung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrages von der jeweils anderen Vertragspartei zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäft- oder Betriebsgeheimnisse, strengstes Stillschweigen zu bewahren, die gewonnen Erkenntnisse zu vertraulichen Daten nicht weiterzugeben und/oder zu verwerten. Unterlagen bzw. Daten zu vertraulichen Vorgängen sind derart aufzubewahren bzw. zu speichern, dass eine Einsichtnahme durch unbefugte Dritte nach Möglichkeit ausgeschlossen ist.
(1) Der Provider hat das Recht, die Nutzungsbedingungen im Falle des Vorliegens eines triftigen Grundes, insbesondere im Falle der Veränderung der Gesetzeslage, der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Änderung der Funktionalitäten, der Erweiterung des Leistungsspektrums und/oder der Änderung der Marktgegebenheiten, zu ändern, sofern die Änderung für den Nutzer zumutbar ist. Ferner muss der Grund für die Änderung dem Nutzer ausdrücklich angegeben werden.
(2) Building Radar wird den Nutzer gegebenenfalls rechtzeitig vor einer beabsichtigten Änderung der AGB über diesen Schritt informieren.
(3) Sofern der Nutzer den beabsichtigten Änderungen der AGB nicht binnen einer Frist von vier Wochen nach Kenntniserlangung des Änderungsvorhabens widerspricht, so gelten diese als genehmigt und angenommen, wenn der Nutzer vorher ausdrücklich auf die vorgenannten Konsequenzen hingewiesen wurde.
(4) Sollte ein Nutzer den beabsichtigten Änderungen der AGB widersprechen und den Vertrag unter den neuen Bedingungen nicht fortsetzen wollen, so ist er dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Kündigt der Nutzer den Vertrag aufgrund der Änderungen nicht, so gelten bis auf Weiteres die AGB des Providers in der bisherigen Fassung fort.
Der Unternehmer erklärt sich mit der Nennung als Kunde der Building Radar GmbH nach erfolgter Beauftragung einverstanden. Building Radar ist auch berechtigt, das Logo des Unternehmers auf der Webseite der Building Radar und in Marketingunterlagen zu verwenden.
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit einem Nutzer im Zusammenhang mit den durch den Provider angebotenen bzw. erbrachten Dienstleistungen oder der Nutzung des Online-Portals ist der Sitz des Providers.
(2) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit den durch Building Radar angebotenen bzw. erbrachten Leistungen oder aus der Nutzung des Portals die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
(1) Mündliche Nebenabreden in der Form von Änderungen, Ergänzungen und Zusätzen dieses Vertrages bedürfen zu deren Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Gleiches gilt für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
(2) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
(3) An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.